Stellungnahme von DGPI, DGKJ, DGKH, DAKJ, bvkj und DGSPJ: Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Regelbetriebs und zur Prävention von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung oder Schulen unter Bedingungen der Pandemie und Kozirkulation weiterer Erreger von Atemwegserkrankungen (Stand 03.08.2020)
Nach dem Lockdown und dem Ende der großen Ferien sollen die Gemeinschaftseinrichtungen und Schulen für Kinder und Jugendliche wieder geöffnet und (trotz fortbestehender Zirkulation des neuen Coronavirus SARS-CoV-2) offen gehalten werden. Die Notwendigkeit zur Öffnung ergibt sich aus dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung, Teilhabe, Förderung und Betreuung. Dies ist dann möglich, wenn angemessene Hygienemaßnahmen durchgeführt werden. Zudem muss die Sicherheit von Erziehern, Lehrern und Betreuern durch angemessene Maßnahmen gewährleistet werden. Schließlich ist auch den Bedürfnissen der Familien Rechnung zu tragen.
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