Spenden für die Arbeit der DGPI

Die DGPI verfolgt in ihrer Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abgabeordnung (AO), insbesondere fördert die DGPI:

  • die wissenschaftlichen und praktischen Belange der pädiatrischen Infektiologie
  • Aktivitäten, die das Wissen über erregerbedingte Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen erweitern und verbreiten
  • wissenschaftliche Grundlagen für die bestmögliche Betreuung der Kinder und Jugendlichen mit Infektionen und ihrer Verhütung
  • die nationale und internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Infektiologie im Kindes- und Jugendalter

Dies wird regelmäßig durch einen Steuerbescheid des Finanzamtes Bremen bestätigt. Nach dem zuletzt genannten Steuerbescheid vom 10.05.2021 des Finanzamtes Bremen ist die DGPI gemäß § 5 Absatz 1, Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

Um die interne Verwaltungsarbeit der Geschäftsstelle einigermaßen gering zu halten und die Spenden damit zu 100 % den Projekten zukommen zu lassen, weisen wir darauf hin, dass die Finanzämter (neu ab 2021) die Abzugsfähigkeit von Spenden bis 300 Euro auch ohne schriftliche Spendenbescheinigung (amtlich: „Zuwendungsbestätigung“ genannt) anerkennen.

Für Spenden bis zu 300 Euro…

verwenden Sie bitte zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt ggf. das anhängende Informationsschreiben „Bestätigung über Zuwendung“ und fügen Sie den Bankkontoauszug mit der Spendenüberweisung bei.

Für Spenden über 300 Euro…

werden wir Ihnen selbstverständlich unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Formular zusenden. Bitte geben Sie bei einer etwaigen Spende immer Ihre vollständige Bankverbindung sowie Ihre vollständige Adresse an. Reicht der Platz im Überweisungsformular dafür nicht aus, schicken Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer vollständigen Anschrift an: geschaeftsstelle@dgpi.de

Allgemeine, wichtige Fragen und Antworten zu Spenden für die DGPI

Die DGPI ist eine gemeinnützige Organisation.

Die Gelder für ihre Aktivitäten kommen aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Lizenzgebühren für Veranstaltungen und Veröffentlichungen.

Wenn Sie spenden möchten,

freuen wir uns über eine Überweisung auf folgendes Konto:

Ärzte- und Apothekerbank Düsseldorf
IBAN: DE19 3006 0601 0003 2964 58
BIC: DAAEDEDDXXX

Muss ich einen Spendenzweck angeben?

Sollte es sich allerdings um Kondolenzspenden oder andere, anlassgebundene Spenden handeln, vermerken Sie das bitte (z. B. den Namen des Verstorbenen oder das zu fördernde Projekt) im Feld „Verwendungszweck“ Ihrer Überweisung. Ansonsten handelt es sich bei Ihrer Spende um eine freie Spende, damit hat die DGPI die Möglichkeiten selbst zur entscheiden, wo eine finanzielle Unterstützung nach Satzung im Moment am meisten benötigt wird. Dort wird dann Ihre Spende eingesetzt.

Wann und wie bekomme ich eine Spendenquittung?

Siehe oben und Informationsschreiben „Bestätigung über Zuwendung“.

Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

Die DGPI ist ein gemeinnütziger wissenschaftlicher Verein, so dass Sie bis zu 10% Ihres zu versteuernden Einkommens bei dem Finanzamt geltend machen können (nach EStG, § 10b Absatz 1).

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle…

ist Herr Seel, Sie erreichen die Geschäftsstelle per E-Mail: geschaeftsstelle@dgpi.de

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