Arbeitsgemeinschaft Antibiotic Stewardship ambulante Pädiatrie (ABSaP)

Die AG ABSaP wurde im Mai 2019 von Mitgliedern der DGPI, des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Initiative AnTiB aus Bielefeld gegründet. Ziel der AG ist die Verbesserung der antibiotischen Therapie in der ambulanten Pädiatrie einschließlich der Schnittstellen zur stationären Medizin (z.B. Notfallambulanzen an den Kliniken) und zu benachbarten Fachdisziplinen. Ausgehend von dem „One Health“-Ansatz soll eine Kooperation aller für diesen Bereich relevanten Akteure aus Praxen, Kliniken, Berufsverbänden, Institutionen und Wissenschaft gefördert werden.

Die AG hat folgende Arbeitsbereiche:

  • Erstellen und Überarbeiten von Konzepten für ABS in der ambulanten Medizin
  • Abstimmung, Konsentierung und Aktualisierung einheitlicher Fortbildungsinhalte
  • Erarbeitung und Bereitstellung praxisnaher Fortbildungsformate und -materialien
  • Unterstützung lokaler und regionaler ABS-Initiativen
  • Unterstützung eines bundesweit einheitlichen Antibiotika-Verordnungsrückmeldesystems
  • Wissenschaftliche Evaluation und Fortentwicklung von ABS-Maßnahmen in der ambulanten Medizin
  • Beratung zur Umsetzung von ABS-Konzepten in der ambulanten Medizin
  • Vermittlung von Referenten für Fortbildungen zum Thema ABS in der ambulanten Medizin

Koordination der AG ABSaP: Roland Tillmann, Bielefeld, Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg
Über eine Mitarbeit in der AG freuen wir uns!
Kontakt-E-Mail: abs-ambulante-paediatrie@dgpi.de

Empfehlungen zur antibiotischen Standardtherapie häufiger Infektionskrankheiten in der pädiatrischen Praxis

Es gibt große Unterschiede im Antibiotikaverordnungsverhalten (Menge und Auswahl der Antibiotika), die zu Konflikten zwischen den Verordnern wie auch mit den Patienten führen können und eine rationale Antibiotikatherapie erschweren.

Die AG ABSaP hat daher praxisnahe Empfehlungen zur antibiotischen Standardtherapie häufiger Infektionskrankheiten in der pädiatrischen Praxis entwickelt und erstmalig 2019 publiziert. Im März 2022 ist eine Aktualisierung erfolgt. Eingeschränkt anwendbar sind die Empfehlungen bei Vorliegen besonderer Ausgangsbedingungen wie Grunderkrankung, komplizierter Verlauf, junges Säuglingsalter, antibiotische Vorbehandlung, Auslandsaufenthalt usw.

Die Antibiotikatherapie-Empfehlungen der AG gelten nach einem intensiven Konsentierungsprozess innerhalb der AG-Mitglieder unter Beteiligung der Fachgesellschaften von BVKJ und DGPI als Standardbehandlung. Ziele der Standardbehandlung sind die Reduktion und die Verbesserung der Qualität von Antibiotikaverordnungen in der ambulante Medizin durch:

  • Vermeiden bzw. sofortiges Beenden von unnötigen Antibiotikatherapien (bei Virusinfektionen und auch bei leichten selbstlimitierenden bakteriellen Erkrankungen bei Immunkompetenten)
  • Empfehlen einer kurzfristigen Kontrolle anstelle einer Antibiotikatherapie in unklaren Situationen ohne Risikokonstellation („wait and watch“)
  • Antibiotika so kurz wie möglich und so schmal wie möglich verordnen
  • Reduktion von topischen Antibiotikatherapien (z.B. bei Haut- und Augeninfektionen)
  • Angabe von Dosis, Therapiedauer und Einnahmebedingungen (z.B. Bezug zu Mahlzeiten)
  • Vermeiden von kritischen Antibiotika wie Cephalosporinen (Risikofaktor für Resistenzentwicklung, schlechte orale Bioverfügbarkeit) und lang wirksamen Makroliden (Risikofaktor für Resistenzentwicklung)

Antibiotikaverordnungen finden in einem sozialen Rahmen statt. Dafür können und sollen die Empfehlungen an lokale bzw. regionale Behandlungssituationen angepasst werden. Dazu gehören z.B. spezielle lokale Resistenzsituationen, die eine alternative Antibiotikaauswahl erfordern. Die AG stellt dafür gerne über o.g. Kontakt-E-Mail eine Word-Version der Empfehlungen zur Verfügung, die als Grundlage für eine lokale Empfehlung verwendet werden kann. Solche abgeänderten Empfehlungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden und liegen in der Verantwortlichkeit des Anfordernden und nicht mehr in der Verantwortlichkeit der AG ABSaP!


Publikationen zur Nutzung von KV-Routinedaten über Antibiotikaverordnungen in Bielefeld und Westfalen-Lippe als Grundlage für Antibiotic Stewardship in der ambulante Medizin finden Sie unter Publikationen