Werden Sie DGPI-Mitglied!

Unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft die pädiatrische Infektiologie in Deutschland und werden Sie Teil einer aktiven Gemeinschaft!

Als Mitglied können Sie sich aktiv einbringen in die Bewältigung aktueller Krisen, wie die derzeitige Corona-Epidemie, oder in langfristige Projekte, wie Antibiotic Stewardship in der ambulanten und/oder stationären Pädiatrie.

  • Über Mitgliedsbeiträge werden kurzfristige Projekte, wie z.B. der COVID-19 Survey finanziert, für die sonst Anträge an externe Förderer mit langer Anlaufzeit notwendig wären.
  • Als Mitglied werden Sie aktuell über Neuigkeiten zu drängenden Themen der pädiatrischen Infektiologie informiert. So erhalten Sie Mitteilungen per E-Mail Newsletter über neue Aktivitäten, Veranstaltungen oder Publikationen der DGPI.
  • DGPI-Veranstaltungen können Sie als Mitglied zu Vorzugspreisen besuchen.
  • Profitieren Sie vom Insiderwissen in den diversen Netzwerken der DGPI.

Wir freuen uns auf Ihre Mitgliedschaft und Ihre Unterstützung!

Aufnahmeantrag

Der Jahresbeitrag beträgt EUR 40,- Interessenten können über die DGPI-Geschäftsstelle einen Aufnahmeantrag stellen:

Informationen

DGPI Schatzmeister
Univ.-Prof. Dr. med. Markus Knuf
Chefarzt
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Klinikum Worms
Gabriel-von-Seidl-Straße 81
67550 Worms
Email: mitgliedschaft@dgpi.de

Auszug aus der DGPI-Satzung §7 Mitgliedschaft

  1. Der Verein hat ordentliche und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder. Alle natürlichen Personen, die sich beruflich aktiv auf dem Gebiet der pädiatrischen Infektiologie beschäftigen, können ordentliche Mitglieder werden. Die Mitgliedschaft wird auf Antrag erteilt, der in schriftlicher Form an den Vorstand zu richten ist. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  2. Fördernde Mitglieder können alle Personen, Gesellschaften und Unternehmen werden, die dem Zwecke des Vereins dienen. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Korrespondierende Mitglieder sind ausländische Wissenschaftler, die mit besonderen Leistungen auf dem Gebiet der pädiatrischen Infektiologie hervorgetreten sind und mit der DGPI zusammenarbeiten wollen. Korrespondierende Mitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung gewählt.
  3. Sämtliche Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Nur die ordentlichen Mitglieder haben uneingeschränktes Stimm- bzw. aktives und passives Wahlrecht. Sie haben bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Jahresbeitrag zu entrichten. Über die Höhe des Jahresbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Verlust der Approbation und Tod.
  5. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und wird am Ende des Kalenderjahres wirksam.
  6. Ein Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Ausschlussgründe können ein das Ansehen des Vereins schädigendes Verhallen oder Verstöße gegen die satzungsgemäßen Ziele und Zwecke des Vereins sein. Weiter gilt als Ausschlussgrund, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Beitrages 2 Jahre im Rückstand ist. Die Entscheidung des Vorstandes wird dem Mitglied schriftlich unter Angabe der Gründe zu Kenntnis gebracht.

„Good standing member“ Kriterien

  • Mindestens 1 bezahlter DGPI Mitgliederbetrag
  • Teilnahme an mindestens einer DGPI Jahrestagung