Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) schreibt im Jahr 2018 vier DGPI-Nachwuchspreise für Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Pädiatrischen Infektiologie in Höhe von 5.000 € aus.

Gefördert werden innovative, exzellente, pädiatrisch-infektiologische Forschungsvorhaben mit dem Ziel, Erkenntnisse zur Pathogenese, Diagnostik, Therapie und/oder Prophylaxe von infektiösen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu gewinnen. Der Nachwuchspreis soll zur Anschubfinanzierung eines Forschungsprojektes verwendet werden. Insbesondere sollen auch praxisrelevante klinische Projekte gefördert werden.

Die Bewerberin/der Bewerber soll eine Projektskizze und einen kurzen Finanzplan in deutscher Sprache vorlegen. Der Umfang sollte nicht mehr als 4 Seiten ohne Literatur umfassen. Die zusätzlich notwendigen Ressourcen, Gelder und Ausstattung für die Durchführung des Vorhabens sollten vorhanden sein (einschließlich der Bezahlung des Kandidaten und/oder der durchführenden Personen).

Förderfähig sind (angehende) Kinder- und Jugendärzte/innen, die speziell im Bereich der Pädiatrischen Infektiologie aktiv sind und die Kriterien eines „good standing member“ erfüllen (siehe www.dgpi.de/Mitgliedschaft).

Über die Vergabe des Preises entscheidet der DGPI-Vorstand nach Empfehlung durch eine unabhängige nationale Gutachterkommission. Der vollständige Antrag ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Lebenslauf per Email PDF-Dateien bis spätestens zum 30.04.2018 und 30.10.2018 einzusenden an:

Prof. Dr. med. Johannes Hübner
Dr. von Haunersches Kinderspital
Kinderklinik und Kinderpoliklinik der Ludwig Maximilian Universität München
Lindwurmstr. 4
80337 München
Email: info@dgpi.de oder  johannes.huebner@med.uni-muenchen.de

Die Vergabe des Preises erfolgt anlässlich der 26. Jahrestagung der DGPI 2018 in Köln bzw. der 27. Jahrestagung der DGPI 2019.

Der Preisträger verpflichtet sich einmal jährlich einen strukturierten Bericht über den Fortgang des Forschungsvorhabens an die DGPI zu erstellen. Die DGPI ist als Förderer auf allen wissenschaftlichen Publikationen (Abstracts, Poster, Vorträge, Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften), die mit dem geförderten Forschungsvorhaben in Zusammenhang stehen, als Förderer anzugeben.