Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge gegen die Masern-Impfpflicht abgelehnt, die darauf zielten, die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz vorläufig außer Kraft zu setzen. Das Gericht begründet dies unter anderem damit, dass das Interesse, Kinder ohne Masern-Schutzimpfung in der Kita betreuen zu lassen, hinter dem Interesse „an der Abwehr infektionsbedingter Risiken für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen“ zurücktreten müsse.

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