Die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) schreibt im Jahr 2023/2024 insgesamt vier DGPI-Nachwuchspreise zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Pädiatrischen Infektiologie in Höhe von 5.000 € aus.

Gefördert werden innovative, exzellente, pädiatrisch-infektiologische Forschungsvorhaben mit dem Ziel, Erkenntnisse zur Pathogenese, Diagnostik, Therapie und/oder Prophylaxe von infektiösen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen zu gewinnen. Die Nachwuchsförderung soll zur Anschubfinanzierung eines Forschungsprojektes verwendet werden. Insbesondere sollen auch praxisrelevante klinische Projekte gefördert werden.

Die Bewerber:innen sollen eine Projektskizze sowie einen kurzen Finanzierungsplan in deutscher Sprache vorlegen. Der Umfang soll nicht mehr als 4 Seiten ohne Literatur umfassen. Die zusätzlich notwendigen Ressourcen, Gelder und Ausstattung für die Durchführung des Vorhabens müssen vorhanden sein (einschließlich der Bezahlung des/der Kandidaten/in).

Förderfähig sind alle (angehenden) Kinder- und Jugendärzt:innen, die DGPI-Mitglied und speziell im Bereich der Pädiatrischen Infektiologie aktiv sind. Die Kriterien eines Mitglieds in „good standing“ müssen erfüllt sein (siehe Mitgliedschaftsseite).

Über die Vergabe der Förderung entscheidet der DGPI-Vorstand nach Empfehlung durch eine unabhängige nationale Gutachterkommission. Der vollständige Antrag ist in deutscher Sprache zusammen mit einem aktuellen Lebenslauf per Email in Form von PDF-Dateien bis spätestens zum 30.11.2023 einzusenden an:

Prof. Dr. med. Tobias Tenenbaum
Sana Klinikum Lichtenberg
Akademisches Lehrkrankenhaus der
Charité-Universitätsmedizin Berlin
Fanningerstr. 32
10365 Berlin

E-Mail: info@dgpi.de oder  Tobias.Tenenbaum@sana.de

Die Vergabe der Nachwuchsförderung erfolgt bis zum 28.02.2024. Die offizielle Aushändigung der Urkunde erfolgt anlässlich der 31. Jahrestagung der DGPI in München vom 17.-19. April 2024.

Der Antragsteller verpflichtet sich einmal jährlich einen strukturierten Bericht über den Fortgang des Forschungsvorhabens an die DGPI zu senden. Die DGPI ist als Förderer auf allen wissenschaftlichen Publikationen (Abstracts, Poster, Vorträge, Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften), die mit dem geförderten Forschungsvorhaben in Zusammenhang stehen, als Förderer anzugeben.